- Zweck des Schachklubs Flawil ist die Pflege und Förderung des edlen Schachspiels.
- Jeder Schachfreund kann dem Schachklub beitreten als Aktiv-, Passiv- oder Gönnermitglied.
- Zur Führung der Geschäfte wählen die Mitglieder einen Vorstand. Derselbe besteht aus 5 Mitgliedern, nämlich dem Präsidenten, dem Aktuar, dem Kassier, dem Turnierleiter und dem Materialverwalter.
- Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird. Über den Jahresbeitrag hinaus besteht keine Haftung der Mitglieder.
- Der Schachklub Flawil ist Mitglied des Schweizerischen Schachbundes SSB. Den Mitgliedern steht es frei, dem Schweizerischen Schachbund beizutreten.
- Das Vereinsvermögen ist jährlich vom Rechnungsrevisor zu prüfen.
- Der Vorstand ist berechtigt, an Veranstaltungen den Teilnehmern je nach Ertragslage Unkostenentschädigungen auszurichten. Er kann eigenständig Materialanschaffungen bis zum Betrag von 200.-- im Jahr beschliessen.
- Zur Juniorenförderung wird an der Hauptversammlung ein Betrag festgelegt.
- Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 25. März 1991 findet die Hauptversammlung im Spätherbst statt. Über folgende Traktanden entscheidet die HV:
- a) Wahl des Vorstandes und seines Präsidenten
- b) Wahl des Rechnungsrevisors
- c) Genehmigung des Jahresberichts
- d) Genehmigung der Jahresrechnung und Decharge Erteilung
- e) Festsetzung der Jahresbeiträge
- Der Schachklub Flawil besteht, solange sich 3 Mitglieder dafür erklären. Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen dem Verkehrsverein Flawil übergeben, mit der Bestimmung, solches einem sich später neu bildenden Schachklub Flawil auszuhändigen.
- Die Beschlussfassung an der Hauptversammlung erfolgt durch Stimmenmehrheit der anwesenden Aktivmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Für die Beschlussfassung über Annahme oder Abänderung der Vereinsstatuten ist die Mehrheit von 2/3 der anwesenden Aktivmitglieder erforderlich.
- Jedes Mitglied erhält ein Exemplar der Statuten.
- Vorstehende Statuten, basierend auf den Beschlüssen der Generalversammlung vom Februar 1947 und der Hauptversammlung vom 27. März 1980 und 15. November 1991, wurden an der Hauptversammlung vom 19. November 2004 genehmigt.
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